Erstattung von Herrichtungskosten

Der Haushaltsvermerk Nr. 3.6 zu Kapitel 6004 Titel 121 01 zum Haushaltsgesetz 2015 ermöglicht es der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), den Bedarfsträgern die Herrichtungskosten, die zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in von der BImA seit dem 01.01.2015 oder später mietzinsfrei überlassenen Liegenschaften bzw. auf ab diesem Zeitpunkt auf Mietzinsfreiheit umgestellten Verträgen notwendig und angemessenen sind, zu erstatten.

Dokumente zum Download

Im Folgenden finden Sie den Leitfaden für Bedarfsträger als PDF, weiterhin Musteranträge und sowie weitere dazugehörige Dokumente in bearbeitbarer Form.

Leitfaden

Leitfaden für Bedarfsträger zur Antragstellung auf Prüfung und Erstattung von Erstinstandsetzungs- und Erschließungskosten in zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden mietzinsfrei überlassenen Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Antragsmuster

Antrag auf Erstattung von Erstinstandsetzungs- und/oder Erschließungskosten in einer zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden mietzinsfrei überlassenen Liegenschaft (ohne Erstattungsvereinbarung)

Antrag auf Erstattung von Erstinstandsetzungs- und/oder Erschließungskosten in einer zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden mietzinsfrei überlassenen Liegenschaft (mit Erstattungsvereinbarung)

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.